Die Reizung von Akupunkturpunkten mit Nadeln gilt als eine der ältesten Heilmethoden der Welt und ist ein Teilgebiet der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM). Dabei wird die Existenz von 361 Akupunkturpunkten angenommen, die auf Leitlinien, den sogenannten Meridianen angeordnet sind. Auch fern vom Ort des Krankheitsgeschehens gelegene Akupunkturpunkte spielen bei der Behandlung eine wichtige Rolle. Daneben gibt es das neuere Konzept der Ohrakupunktur (ein Teilgebiet der sogenannten Auriculotherapie), bei der empfindliche Punkte am Ohr mittels Nadelreiz stimuliert werden.
Die Hauptindikation für die Akupunkturbehandlung stellen Schmerzerkrankungen dar. Hierzu gehören beispielsweise:
Daneben gibt es zahlreiche weitere Indikationen, bei denen mit Akupunkturbehandlung gute Erfolge erzielt werden. Sprechen Sie uns an!
Die sogenannte Gerac-Studie hat im Rahmen von Modelluntersuchungen der gesetzlichen Krankenkassen belegt, dass Akupunktur bei chronischen Rücken- und Knieschmerzen der westlichen Standardtherapie deutlich überlegen ist. Akupunktur ist bei chronischen Rückenschmerzen in der Langzeitwirksamkeit etwa doppelt so wirksam wie die übliche westliche Standardtherapie und bei Knieschmerzen dreimal so effektiv.
Manche Patienten empfinden bereits bei der ersten Akupunkturbehandlung eine rasche Entspannung als Sofortwirkung und eine Erleichterng ihrer Beschwerden. Üblicherweise benötigt man mindestens vier bis fünf Sitzungen im Wochenrhythmus, bevor eine beständige Wirkung eintritt. Meist sind insgesamt etwa 10 Sitzungen notwendig.
Es gibt verschiedene Mechanismen, mit denen die Wirkung der Akupunktur physiologisch erklärt weden kann. Durch Reizung bestimmter Punkte werden Reflexe ausgelöst, die auf das vegetative Nervensystem regulierend wirken. Reizung anderer Punkte aktiviert das körpereigene Schmerzhemmungssystem. Hierbei werden körpereigene Opiate, die sogenannten Endorphine, freigesetzt. Auch körpereigene Hormone, wie z.B. Kortison, können durch Reizung entsprechender Akupunkturpunkte freigesetzt werden. Auf diese Weise kann auch im System der Schulmedizin die schmerzlindernde, entzündungshemmende, antiallergische und entspannende Wirkung der Akupunktur zumindest in Ansätzen verstanden werden.
Seit dem 1. Januar 2007 erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Akupunktur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule und des Kniegelenks, wobei je nach Indikation 10 bis 15 Akupunktursitzungen erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der behandelnde Arzt die Zusatzbezeichnung "Akupunktur" führt.
Für das Führen dieser Zusatzbezeichnung ist eine mindestens 200-stündige praktische und theoretische Ausbildung erforderlich, die ergänzt wird durch den Nachweis einer umfangreichen Zusatzausbildung
im Bereich Schmerztherapie und Psychosomatik, sowie in Bayern eine Prüfung vor der Bayerischen Landesärztekammer. Frau Dr. Gallwitz führt die Zusatzbezeichnung Akupunktur und ist damit berechtigt,
die Akupunkturbehandlung für die genannten Indikationen als Kassenleistung abzurechnen.
Weitere Indikationen und Anwendungen müssen als Privatleistung direkt mit Ihnen abgerechnet werden. Privatversicherungen übernehmen die Kosten der Akupunktur in der Regel auch für weitere
Indikationen.