Seit 1. Juli 2008 haben gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“. Deutschland hat damit weltweit als erstes Land eine flächendeckend organisierte, standardisierte Krebs-Früherkennungsuntersuchung der Haut eingeführt.
Frau Dr. Gallwitz ist für das Screening speziell qualifiziert. Das gesetzliche Hautkrebs-Screening ist Kassenleistung und wird über die Chipkarte abgerechnet.
Bitte wenden Sie sich an unser Praxis-Team: Telefon 09191/67824